How dare you, EuGH?

Planungsqualität

Der Planungswettbewerb mit BIM (Teil 1/2)

Nach dem HOAI-Urteil des EuGH gab es viel Empörung. Wie kann ein europäisches Gericht es wagen, am deutschen Honorarsystem zu rütteln – und das Tor für Dumpingangebote zu öffnen? Doch bei nüchterner Betrachtung bietet das Urteil auch Chancen.

Mit der Urteilsverkündung des EuGHs vom 4. Juli 2019 wurden die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als EU-rechtswidrig erklärt. Eine Kaskade von pessimistischen Szenarien und Einordnungen folgten nicht nur in der Fachpresse, sondern ebenfalls darüber hinaus. Das Urteil sah hierbei die Vereinbarung von Mindest- und Höchstsätzen zur Sicherung der Planungsqualität als durchaus geeignet an, bemängelte jedoch genau die Prüfung und Bewertung dieser Qualitätsmerkmale. Qualitätsmerkmale, denen nicht die Planung, sondern der Planer zu genügen habe. 

Urteil als Impuls zum Nachdenken

Dabei sind gerade in der Architektur Instrumente zur Wahrung der Architekturqualität und der damit verbundenen Planungsqualität – wie der Planungswettbewerb nach RPW2013 – durchaus verbreitet. Verfahren, in denen Architekten bewusst in die Anonymität treten, um die Qualität ihrer Leistung zur Bewertung freizugeben. Erst im Anschluss des Verfahrens und der Aufhebung der Anonymität treten die Preisträger in die Verhandlung, wobei das Honorar „nur“ neben der Platzierung des Wettbewerbs ein weiterer Parameter im Vergabeverfahren ist. Dieses Instrument der Qualitätssicherung findet jedoch gerade aufgrund des hohen Aufwandes noch zu selten Anwendung.

Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist daher ein optimistischer Perspektivwechsel auf das EuGH-Urteil notwendig! Hierbei wird das Urteil als Impuls zum Nachdenken über den Wettbewerb und dessen Optimierung durch BIM-Prozesse zur Wahrung der Planungsqualität gesehen. Die technischen Werkzeuge für ein schlankes Wettbewerbsverfahren liegen schon bereit.

Bei der BIM-Methodik im Planungswettbewerb geht es nicht um das Ersetzen der Wettbewerbsfundamente wie Preisgericht, Sachverständige oder Vorprüfung, sondern um die Optimierung der Prozesse sowie weitgreifende Analysen im Bewertungsprozess.

Gerade die wachsende Komplexität des Bauens, der Anspruch an Nachhaltigkeit und der steigende Druck auf die Wirtschaftlichkeit eines Bauwerks erhöhen den Bedarf an einem frühzeitigen Informationsmanagement in der Konzeptionsphase.

Nachhaltigkeit als Prüfparameter schon früh möglich

Bereit 2013 veröffentlichte das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Abschlussbericht der Forschungsarbeit „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben – SNAP“ ihrer Studie zur frühzeitigen Nutzung von Parametrieren für Analysen im Planungswettbewerb. Hierbei wurden 15 Prüfkriterien für Nachhaltigkeit im Wettbewerb ausgearbeitet. Im Folgejahr erschien durch den Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit die Arbeitshilfe „Energie und Kosten im Wettbewerb 2014“ und führte „[…] quantitative an Nachhaltigkeit orientierte Planungskriterien“ auf. 

Auch wenn beide Dokumente bereits vor über fünf Jahren publiziert wurden, findet sich in diesen die Aktualität der Quantifizierung und Qualifizierung von Planungsparametern. In beiden Arbeiten wurde das Gleichgewicht zwischen dem Maß der zu erfassenden Kriterien/Daten und der Aussage über diese stets ausgewogen. Jedoch ist es gerade das Maß der zu erfassenden Daten, das aufgrund der modellorientierten Arbeitsweise an Bedeutung verliert, da die Informationen ohnehin generiert werden. So wäre heute die Integration des oben beschriebenen Ziels – der Nachhaltigkeit – als regelbasierter Prüfparameter bereits im frühen Planungswettbewerb möglich. Zusätzlich lassen sich mit der BIM-Methodik komplexe Organisations- und Ablaufanalysen genauso betrachten wie die zukünftigen Bewirtschaftungskosten oder Life Cycle Costs (LCC). Ein weiterer Anwendungsfall im Planungswettbewerb ist das Ermitteln von Maßen und Mengen, der zu einer enormen Optimierung der quantitativen Vorprüfung führt. Eine händische Nachermittlung der Kennwerte ist durch die Ermittlung am Modell nicht mehr nötig. Es erfolgt eine direkte Ausgabe der gewünschten Kenngrößen wie Grundflächen, Volumen und deren Verhältnisse.

Die Modelle ermöglichen es auch, dass Sachverständige verlässlichere Aussagen über die Entwürfe treffen können. So lässt sich die Komplexität einer späteren Haustechnikintegration oder die Umsetzung des Brandschutzes bereits in frühen Phasen besser einschätzen. Weiter können durch automatisierte Prüfregeln – soweit sinnvoll – erste Aussagen über die Einhaltung der Vorgaben des barrierefreien Bauens, der Verkehrsströme wie der Entfluchtung oder Aussagen zur Genehmigungsfähigkeit gemachen werden.

Ebenfalls lassen sich bei kontrovers diskutierten Bauvorhaben die Arbeiten anonymisiert und gleichwertig dargestellt einer Öffentlichkeit vorstellen. Die Präsentation kann in Virtual/Augmented Reality erfolgen, um so die Stärken der Arbeiten auch pointiert an nichtfachkundige Beteiligte zu vermitteln und diese schnell in die Lage zu versetzen, an dem Diskurs teilzunehmen. Dies ermöglicht es, die Meinung einer Bürgerbeteiligung mit in das Preisgericht zu nehmen und sorgt zusätzlich für einen Akzeptanzgewinn.

BIM heißt nicht Datenmengen zu generieren

Building Information Modeling ermöglicht es bereits in der frühen Konzeptphase, die Qualität der im Wettbewerb geleisteten Arbeiten darzustellen.

Zusätzlich ermöglichen die Methodik und das Bereitstellen der Bewertungsregeln einen Transparenzgewinn für alle Beteiligten. Die Entwürfe können hierbei ihre geleistete Qualität in vielen Dimensionen zeigen und sich von anderen Arbeiten abgrenzen. Um sich vor den befürchteten „Billigangeboten“ (Bundesarchitektenkammer 2019) zu schützen, ist eine Qualitätsoffensive der Planer und ihrer Planung der Schlüsselfaktor. BIM- unterstützte Planungswettbewerbe können dabei helfen!

Abschließend ist zu sagen, dass auch beim BIM-Prozess im Wettbewerb nicht das Generieren von Datenmengen fokussiert wird, sondern es darum geht, allen Beteiligten ein Werkzeug der Abstraktion und Analyse bereitzustellen. Die Wertung erfolgt durch den Menschen. Wir sehen die Stärkung des Planungswettbewerbs und dessen Einfluss auf das Vergabeverfahren als mögliche Antwort auf das EuGH-Urteil. Daher wollen wir in Ausgabe 2|2020 beispielhaft den BIM-gestützten Planungswettbewerb skizzieren und zeigen, welche Anwendungsfälle sinnvoll umgesetzten werden können.